SCHUTZKONZEPT COVID-19
SCHUTZKONZEPT COVID-19
Schweizer Skischule Sattel-Hochstuckli
1. Einleitung
Skifahren und Snowboarden findet draussen an der frischen Luft statt. Allein dadurch ist das Ansteckungsrisiko bereits stark minimiert. Der Schneesport mit seinen «Magic Moments» macht uns nicht nur glücklich, sondern stärkt auch unseren Körper und Geist in einem tollen sozialen Umfeld.
Mit dem Einhalten von einfachen Verhaltensweisen wir es uns bestimmt gelingen, unserer Passion, dem Schneesport, auch in COVID-19 Zeiten, sicher nachzugehen.
2. Allgemeine Vorgaben
Es gelten die Vorschriften des BAG (www.bag-coronavirus.ch) und des Kantons Schwyz (www.sz.ch/coronavirus) sowie die Empfehlungen von Swiss Snowsports (www.snowsports.ch), dem BASPO und Swiss Olympic. Unser Schutzkonzept wird der aktuellen Situation laufend angepasst.
3. Gäste mit Krankheitssymptomen
Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Unterricht teilnehmen und melden dies bitte umgehend dem Skilehrer oder unserem Skischulbüro.
Werden bei Kindern Krankheitssymptome festgestellt, werden sie umgehend isoliert und müssen abgeholt werden.
Anrecht auf Rückerstattung der Unterrichtsleistung abzüglich CHF 20 Bearbeitungsgebühr gibt es gegen Vorweisen eines Arztzeugnisses ab dem Folgetag.
4. Kontaktangaben der Gäste
Die Schweizer Skischule Sattel-Hochstuckli und deren Mitarbeiter sind verpflichtet, die Kontaktdaten aller Gäste wie folgt aufzunehmen: Name, Vorname, Telefonnummer, E-Mail. Die Angaben werden im Reservationssystem gespeichert.
Die Kunden werden darauf hingewiesen, dass die Daten auf Anfrage an die kantonale Behörde weitergeleitet werden müssen.
5. Mitarbeiter der Schweizer Skischule Sattel-Hochstuckli
Alle Schneesportlehrer und Mitarbeitenden werden bezüglich Schutzkonzept geschult.
Unsere Schneesportlehrer bestätigen uns durch einen permanenten Gesundheits-Check, dass sie keine Krankheitssymptome aufweisen.
Lehrer mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Unterricht teilnehmen. Sie teilen dies umgehend dem Skischulbüro mit, bleiben zu Hause und befolgen die Anleitung des Bundesamtes für Gesundheit bezüglich Arztkonsultation, Quarantäne oder Isolation.
Unsere Mitarbeiter tragen zum persönlichen Schutz Mund-/Nasenschutz bei sich.
6. Verkaufsbüros, Mitarbeiterräume
Wir empfehlen Ihnen, Buchungen online über unsere Webseite, per Mail oder telefonisch vorzunehmen, um den Kontakt im Büro möglichst gering zu halten.
Bargeldloses Bezahlen ist möglich und erwünscht (Postcard geht nicht!).
In allen Innenräumen der Skischule ist das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes obligatorisch.
Desinfektionsmittel steht im Skischulbüro und im Znüniraum zur Verfügung.
Die Schalter sind durch eine Plexiglaskonstruktion vom Gast abgetrennt.
Die Büroräumlichkeiten werden regelmässig gelüftet und gereinigt.
Die Mitarbeiter desinfizieren und waschen sich regelmässig die Hände.
7. Sammelplatz und Unterricht
Auf allen Bahnen und Schleppliften ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) obligatorisch; diesen Gesichtsschutz müssen die Gäste selbst mitbringen. Auch in allen Wartezonen (in Gebäuden wie im Freien) gilt ein MNS-Obligatorium.
Ausnahmen: Kinder unter zwölf Jahren müssen keine Maske tragen.
Privatunterricht
Ihr Schneesportlehrer empfängt Sie am vereinbarten Treffpunkt.
Die Skilehrer tragen grundsätzlich einen MNS, ausser der Mindestabstand von 1.5 m kann gewährleistet werden.
An Beförderungsanlagen gelten die Bestimmungen des jeweiligen Schutzkonzeptes der Sattel-Hochstuckli AG sowie die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit BAG.
Gruppenunterricht
Die Kunden werden gebeten, die Kinder nur von einer Person zum Unterricht zu begleiten. Für die Begleitperson gilt eine Maskenpflicht.
Die einzelnen Sammelplätze der Klassen sind grosszügig definiert, markiert und nach Levels aufgeteilt. Durch die Aufteilung der Sammelplätze werden die einzelnen Gruppen weniger gemischt.
Es wird auf eine zeitliche Staffelung bei den Pausen geachtet.
Die Skilehrer tragen grundsätzlich eine MNS, ausser der Mindestabstand von 1.5 m kann gewährleistet werden.
Trinkbecher und Essen dürfen nicht geteilt werden.
In der geschlossenen Drehgondelbahnen ist das Tragen eines MNS ab 12 Jahren vorgeschrieben.
Skirennen und Siegerehrung
Gemäss Art. 6e Covid Verordnung besondere Lage sind Wettkämpfe mit Kindern untern 16 Jahren verboten. Die üblichen Skirennen mit den verschiedenen Gruppenkursen, Elternbesuch und Rangverkündigung können somit nicht durchgeführt werden.
8. Kommunikation / COVID-19 Fachteam
Die Schweizer Skischule Sattel-Hochstuckli hat ein Fachteam definiert, welches sich mit der jeweils aktuellen Situation befasst und für alle Fragen bezüglich COVID-19 zur Verfügung steht. Es ist für die Umsetzung des Schutzkonzeptes zuständig, passt dieses laufend der aktuellen Situation an und veranlasst allfällige Lockerungen oder Verschärfungen der Massnahmen.
Das COVID-19 Fachteam ist für die Kommunikation aller mit COVID-19 zusammen-hängenden Meldungen verantwortlich.
Das COVID-19 Fachteam Schweizer Skischule Sattel-Hochstuckli
Anna Ott, Skischulleiterin Andy Ott, Hauptkoordinator